Mar 1 18:26
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German term
subjektiv dinglich ... gebunden
German to Italian
Law/Patents
Law (general)
regolamentazione strade
In einem solchen Fall wird die Strasse im Miteigentum subjektiv dinglich an die durch sie erschlossenen Parzellen gebunden und der Unterhalt entsprechend den Miteigentumsanteilen festgelegt.
Proposed translations
(Italian)
4 | vincolata con diritti reali di comproprietà | monica.m |
3 | comproprietà dipendente | martini |
Change log
Mar 2, 2024 08:28: Christel Zipfel changed "Field" from "Tech/Engineering" to "Law/Patents"
Proposed translations
15 hrs
Selected
vincolata con diritti reali di comproprietà
subjektiv-dingliche Rechte
dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks zustehende dingliche Rechte, z.B. Grunddienstbarkeiten, Überbaurente, Notwegrente.
Sachenrechte, welche die Sache (das Ding) unmittelbar umfassen, gegen jedermann wirken und von jedem respektiert werden müssen (absolutes Recht).
Termine o frase Tedesco: subjektiv dinglich ... gebunden
In einem solchen Fall wird die Strasse im Miteigentum subjektiv dinglich an die durch sie erschlossenen Parzellen gebunden und der Unterhalt entsprechend den Miteigentumsanteilen festgelegt.
I diritti reali sono diritti soggettivi assoluti, con carattere di immediatezza, che hanno per oggetto una res: è dalla cosa che il titolare ricava le sue utilità, ed è rispetto alla cosa che il titolare ha un potere di esercizio diretto.
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15 hrs
comproprietà dipendente
Subjektiv-dingliches Miteigentum (unselbständiges Miteigentum)
Definition
Jeder Anteil an der Miteigentumsliegenschaft (= „Anmerkungsparzelle“) ist mit einem andern Grundstück (=„herrschendes Grundstück“) untrennbar verbunden (= „subjektiv-dingliches Miteigentum“; auch: unselbständiges Miteigentum), so dass diese das Schicksal je ihres Hauptgrundstücks teilen und nicht als Sachwerte des Rechtsverkehrs gelten
https://law.ch/lawinfo/anmerkung/exkurse/exkurs-anmerkungsgr...
3.3.1 Materiellrechtlich liegt im vorliegenden Fall subjektiv-dingliches Miteigentum vor, und zwar nach - unangefochtener - Auffassung der Beklagten unselbstständiges Miteigentum ("copropriété dépendante" bzw. "comproprietà dipendente"):
https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/ind...
Definition
Jeder Anteil an der Miteigentumsliegenschaft (= „Anmerkungsparzelle“) ist mit einem andern Grundstück (=„herrschendes Grundstück“) untrennbar verbunden (= „subjektiv-dingliches Miteigentum“; auch: unselbständiges Miteigentum), so dass diese das Schicksal je ihres Hauptgrundstücks teilen und nicht als Sachwerte des Rechtsverkehrs gelten
https://law.ch/lawinfo/anmerkung/exkurse/exkurs-anmerkungsgr...
3.3.1 Materiellrechtlich liegt im vorliegenden Fall subjektiv-dingliches Miteigentum vor, und zwar nach - unangefochtener - Auffassung der Beklagten unselbstständiges Miteigentum ("copropriété dépendante" bzw. "comproprietà dipendente"):
https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/ind...
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